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15. DJK-Sportkonferenz im Robert-Schuman-Haus Trier

 

„Bewegt gesund bleiben"

Die DJK-Sportkonferenzen sind zwischenzeitlich zu einem festen Termin im Kalender vieler Vereinsverantwortlichen geworden. Es wird die Gelegenheit genutzt, sich über den Sport, das „Mehr“ der DJK und über allgemeine Anliegen auszutauschen und fortzubilden. „Bewegt gesund werden/bleiben“ – unter diesem Thema haben sich die Teilnehmenden intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Gesundheit im Verein noch aktiver und präsenter gestaltet werden kann. Dabei ging es um konkrete Förderprogramme, aber auch um den Ideenaustausch und einen Ausblick in die Zukunft. Dabei standen sowohl Kinder und Jugendliche, als auch Erwachsene und Senioren im Zentrum der Überlegungen.

Mit dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geförderten Kursprogramm für Senioren lässt sich das Angebot für den eigenen DJK-Verein ganz leicht gestalten und umsetzen. „Älter werden in Balance“ lautet das Motto und führt auch zur gleichnamigen Website, die alle Informationen dazu  bietet. Die Erfolgschancen für Erwachsene sind mit dem zertifizierten Programm ATP garantiert und machen Spaß. So lassen sich regelmäßige Trainingseinheiten im Außenbereich ohne Materialien ausführen. Hallenzeiten fallen weg und die Bindung an den DJK-Verein wird leicht gemacht. Gerade auch für die Mitgliedergewinnung stellt das Förderprogramm einen großen Anreiz dar.

https://www.aelter-werden-in-balance.de

 

Die Deutsche Sportjugend (dsj) fördert ebenfalls mit ihrem Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe“. Der Fokus liegt hier auf zusätzliche und außerschulische Projekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.  Es werden dabei drei Partner benötigt. Der erste Partner muss ein Sportverein sein. Der zweite Partner z.B. eine Schule und der dritte Partner ist frei wählbar; z.B. die Pfarrei, die Stadt oder ein benachbarter Sportverein. Die Mindestpauschale der Antragssumme pro Aktion muss sich auf 1500 Euro belaufen. Es gibt eine Vollfinanzierung. Somit ist z.B. eine Wochenendaktion mit Übernachtung, Vollverpflegung und Giveaways ein tolles Angebot für Kinder und Jugendliche im und außerhalb des DJK-Vereins. Ebenso können die Fahrtkosten von Ehrenamtlichen, Honorare oder Referentenkosten  abgerechnet werden. Die Anmeldung und Registrierung wird auf der Website der dsj erklärt. Der Aufwand lohnt sich und es gibt kein Risiko, wenn die Veranstaltung früh genug beantragt wird. Die Aktion des dsj läuft bis 2022 und sollte umfangreich von den DJK-Vereinen genutzt werden.

https://www.dsj.de/bildungsbuendnisse/

 

Ein schwieriges Thema war und ist auch für die nächste Zeit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ruft u.a. auch alle DJK-Sportvereine auf, sich mit den Rechten und Pflichten auseinanderzusetzen. Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet. Seien es die  erforderlichen Daten bei Aufnahme in den Verein, die Ergebnisse von Wettkämpfen, die  Teilnehmer- oder Telefonlisten, bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer  Mitgliederversammlungen: stets handelt es sich um personenbezogene Daten. In der  Informationsgesellschaft kann die Kenntnis von personenbezogenen Daten erhebliche  Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen haben. Der Verein, als die für Beachtung des Datenschutzes verantwortliche Stelle, wird sich in erster Linie an der DS-GVO zu orientieren haben. Für  Sportvereine werden im Wesentlichen nur noch die Regelungen zur Videoüberwachung und zur  Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im BDSG von Bedeutung sein. Alles andere wird der DS-GVO zu entnehmen sein. Es muss eine klare Darstellung des Widerrufrechtes auf der Vereinswebsite schnell zugänglich gemacht werden. Ebenso klar müssen die Aussagen getätigt werden, wer, was und wie die Daten im Verein genutzt werden. Die Archivierung der Daten ist Zweckgebunden, sobald der Zweck der Datenaufnahme erfüllt ist, müssen die Daten gelöscht werden.

Mit Genehmigung der jeweiligen Personen dürfen Daten bis zu einem bestimmten und festgelegten Zeitpunkt aufgehoben werden, auch darüber muss die betreffende Person in Kenntnis gesetzt werden und ihr Einverständnis geben. Eine echte Herausforderung, der wir gemeinsam begegnen wollen.

http://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Download/VIBSS-Infopapiere/IP-Datenschutz-im-Sportverein_2018_01_30.pdf

Wir werden Sie zu diesem Thema auch auf unserer Website auf dem Laufenden halten und empfehlen den Besuch eines entsprechenden Fortbildungsangebotes.

 

Weiterhin wurde Aktuelles aus dem Diözesanverband besprochen und auf den bevorstehenden Diözesantag am 21./22. April hingewiesen. Delegierte sind herzlich eingeladen und dürfen sich auf ein erlebnisreiches Wochenende in Andernach einstellen. Das Programm und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt: Aktuelles. (Weiterleitung)

 

Die DJK-Sportkonferenzen sind jedes Jahr aufs neue eine tolle Möglichkeit des Austausches und der Weiterentwicklung von Ideen. Daher der große Wunsch und gleichzeitig die Bitte an alle Vereine: Nutzt diese Gelegenheit Euch mit Euren Anliegen und Fragen aktiv einzubringen und damit auch den Diözesanverband, aber auch Euren Verein ein Stück weiter zu entwickeln.

 

Die nächste DJK-Sportkonferenz findet am 16. März 2019 in der Europäischen Akademie des Sports in Trier statt.