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Transparenzregister: Umgang mit dem Gebührenbescheid

In den vergangenen Tagen wurden vom Bundesanzeiger-Verlag an Vereine des Sportbundes Rheinland Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters versendet. Der Bundesanzeiger-Verlag zieht im öffentlichen Auftrag diese Gebühren ein.

Wie dieser Rechnung zu entnehmen ist, besteht für Vereine zwar keine Eintragungspflicht im Transparenzregister, da sich die wirtschaftlich Berechtigten (BGB Vertreter der Vereine) aus dem Vereinsregistereintrag ergeben, aber die Gebühren zur Führung des Vereinsregisters sind grundsätzlich trotzdem zu entrichten. Der DOSB hat erreicht, dass gemeinnützige Sportvereine ab 2020 von diesen Gebühren auf Antrag befreit werden können. Allerdings kam diese Information erst Anfang Dezember 2020, der Antrag hätte für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 gestellt werden müssen (Bericht – 9.12.2020). Aufgrund des kurzen Vorlaufs haben dies viele Vereine nicht getan.

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