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Soforthilfen für Sportvereine

DOSB - Anschreiben für Sportvereine

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der weiterhin sehr dynamischen Phase der Ausbreitung des Corona-Virus und dem kompletten Stillstand des organisierten Sporttreibens in SPORTDEUTSCHLAND, wenden wir uns heute aus aktuellem Anlass an Sie.

Die staatlichen Stellen auf der Ebene des Bundes und der Länder verabschieden derzeit in hohem Tempo Maßnahmenpakete, um die sozialen und ökonomischen Verwerfungen abzufedern, die aus der Reduzierung des gesellschaftlichen Lebens resultieren.

Heute wird im Bundesrat das vorgestern im Bundestag beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ verabschiedet. Dies hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Ländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet.

Dort, wo diese Durchführungsbestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen. Beispielhaft verweisen wir auf die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg („In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“) oder in Nordrhein-Westfalen („Den Antrag stellen dürfen ge-meinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“).

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigen Ansprüche unserer Vereine und Verbände deutlich zu machen, empfehlen wir allen DOSB-Mitgliedsorganisationen, die betroffenen Vereine und Verbände sehr kurzfristig aufzufordern, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen. Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind.

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