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Kritik an aktuellen Doping-Kontrollen in Deutschland

Frankfurt a.M. (epd). Für größere Erfolge beim Aufdecken von Doping muss es nach Aussage des Dopingexperten Markus Hauptmann mehr Schutz für Whistleblower geben. "Es braucht mehr Aufklärung und sichtbare Erfolge", sagte das Vorstandsmitglied der deutschen Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) auf einem Fachtag in Frankfurt am Main. Die Veranstaltung wurde zusammen mit dem Sportethischen Forum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ausgerichtet.

Der Rechtsanwalt forderte, dass Whistleblower rechtlich besser geschützt werden müssten. Außerdem müssten die Anonymität gewahrt werden und sichere Meldekanäle für Insider-Informationen zur Verfügung stehen. Als gutes Beispiel nannte er den Umgang mit Whistleblowern in den USA. Dort gebe es für entsprechende Hinweise im Umkehrschluss eine Belohnung für den Informanten. Wichtig sei eine einheitliche internationale Umsetzung solcher Regelungen.

Hohe Dunkelziffer

Die aktuellen Doping-Kontrollen in Deutschland seien nicht ausreichend, kritisierte Hauptmann. Der Aufwand und damit die Kosten etwa für Trainings- und Wettkampfkontrollen stünden in keinem Verhältnis zu den niedrigen Aufdeckungsquoten. Im vergangenen Jahr führten nach Hauptmanns Worten nur drei aus mehr als 7.000 Kontrollen zu Sanktionen. Die Dunkelziffer sei hoch, nur wenige Konkurrenten, Whistleblower oder Sportverbände erstatteten Anzeige.

Zu den Referenten auf dem Doping-Fachtag zählten neben dem EKD-Sportbeauftragten und hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten Volker Jung auch die ehemalige Leichtathletin und Opfer des staatlich verordneten Dopings in der DDR, Ines Geipel. Die Sportlerin appellierte an die öffentlich-rechtlichen Sender, mehr Filme über Doping zu bringen, um das Thema mehr in die Gesellschaft hineinzutragen. Die ehemalige Sprinterin kritisierte zudem, dass einige Trainer und Funktionäre von damals immer noch im Dienst seien. Es gebe noch viele "blinde Flecken" aus der DDR-Vergangenheit, die aufzuklären seien.

Amélie Ebert, ehemaliges Mitglied in der Nationalmannschaft im Synchronschwimmen und Mitglied in der Athletenkommission, sowie der Datenschützer Stefan Brink betonten das Persönlichkeitsrecht der Sportler. Vor allem die Urinkontrollen seien mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, sagte Brink, der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg ist. Bei der Untersuchung müsse sich der Sportler vor einem wildfremden Menschen auf der Toilette entblößen.

Quelle: Kirche und Sport