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Neue Datenschutzgrundverordnung der EU tritt am 25. Mai in Kraft

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ruft u.a. auch alle DJK-Sportvereine auf, sich mit den Rechten und Pflichten auseinanderzusetzen. Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet. Seien es die  erforderlichen Daten bei Aufnahme in den Verein, die Ergebnisse von Wettkämpfen, die  Teilnehmer- oder Telefonlisten, bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer  Mitgliederversammlungen: stets handelt es sich um personenbezogene Daten. In der  Informationsgesellschaft kann die Kenntnis von personenbezogenen Daten erhebliche  Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen haben. Der Verein, als die für Beachtung des Datenschutzes verantwortliche Stelle, wird sich in erster Linie an der DS-GVO zu orientieren haben. Für  Sportvereine werden im Wesentlichen nur noch die Regelungen zur Videoüberwachung und zur  Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im BDSG von Bedeutung sein. Alles andere wird der DS-GVO zu entnehmen sein. Es muss eine klare Darstellung des Widerrufrechtes auf der Vereinswebsite schnell zugänglich gemacht werden. Ebenso klar müssen die Aussagen getätigt werden, wer, was und wie die Daten im Verein genutzt werden. Die Archivierung der Daten ist Zweckgebunden, sobald der Zweck der Datenaufnahme erfüllt ist, müssen die Daten gelöscht werden.

Mit Genehmigung der jeweiligen Personen dürfen Daten bis zu einem bestimmten und festgelegten Zeitpunkt aufgehoben werden, auch darüber muss die betreffende Person in Kenntnis gesetzt werden und ihr Einverständnis geben. Eine echte Herausforderung, der wir gemeinsam begegnen wollen.

http://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Download/VIBSS-Infopapiere/IP-Datenschutz-im-Sportverein_2018_01_30.pdf

 

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