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Neue Verordnung bringt mehr Freiraum für Sportler

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen auf Anordnung der Landesregierung wieder zulässig, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können, die zuständigen Gesundheitsbehörden deren Nutzung zugelassen haben und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimmt.

Die Lockerung sind eine Reaktion auf die große Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung und betrifft Sportarten im Freien wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Damit soll Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung vorrangig bei Outdoor- Sportarten ermöglicht werden. Dennoch ist stets die aktuelle Entwicklung der Ausbreitung des Virus zu beobachten und bei der Beurteilung von Lockerungen mit einzubeziehen.

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz begrüßt die stufenweise Öffnung der Sportanlagen, leisten die mehr als 6000 Sportvereine mit ihren vielfältigen Angeboten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. „So sehr wir uns darüber freuen, wie kreativ Vereine und Verbände in der Krise vorgegangen sind und beispielsweise Online-Training angeboten haben, so sehr merken wir auch, wie wichtig es ist, wieder mehr Bewegung und Sport im Freien zu ermöglichen“, sagte LSB-Präsident Jochen Borchert, wohlwissend, dass es für manche Sportarten leichter sein wird, sich an die weiterhin bestehenden Hygiene- und Kontaktregeln zu halten. Daher gilt für alle Sportlerinnen und Sportler, verantwortungsvoll mit dieser Lockerung umzugehen und die Abstands- und Sicherheitsregeln sorgsam einzuhalten.

Erleichterungen auch für das Training von Spitzensportlerinnen und –sportlern angekündigt

Die neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kündigt zudem Erleichterungen für das Training von Spitzensportlerinnen und –sportlern an. Details dazu folgen…

>> LSB-Pressemitteilung, 17. April 2020

>> PrM Landesverordnung_200417

>> Corona-Bekaempfungsverordnung

>> Auslegungshilfe_zur_4._Corona-Bekaempfungsverordnung

>> Landesverordnung zum Sport