Für alle Lizenzen, die der DJK-Sportverband als Ausbildungsträger ausstellt (Übungsleiter-C- und -B-Lizenzen, Jugendleiterlizenzen, Vereinsmanager-C- und -B-Lizenzen), greift hier ein Beschluss des DOSB, der dieser besonderen Situation Rechnung trägt. So können bei Bedarf in begründeten Ausnahmefällen: Lizenzen, die bis 31. Dezember 2020 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages und eben so die Ausbildungsdauer von Lizenzausbildungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können, um ein Jahr und damit auf maximal 3 Jahre.