Mitgliedschaft der DJK-Vereine im DJK-Sportverband Diözesanverband Trier e.V.
Der DJK-Sportverband ist in seiner Organisationsentwicklung inzwischen ein gutes Stück voran gekommen. Entsprechend der Struktur des Verbandsaufbaus der anderen Sportverbände soll auch bei der DJK erreicht werden, dass die Vereine Mitglied im Diözesanverband werden.
Die Umsetzung dieses Schrittes ist nur mit der Unterstützung der Vereine möglich. Die Vereine, die gemäß ihrer Satzung noch nicht Mitglied im DJK-Sportverband Diözesanverband Trier e. V. sind, werden gebeten eine Änderung im Mitgliederstatus herbeizuführen. Bei der Durchsicht der uns vorliegenden Vereinssatzung haben wir festgestellt, dass bislang nur acht DJK-Vereine die Mitgliedschaft im DJK-Sportverband Diözesanverband Trier e.V. in ihrer Satzung festgeschrieben haben und damit den modernen, aktuellen Anforderungen entsprechen.
Aus der nachfolgenden Übersicht möglicher Konstellationen können Sie ablesen, in wie weit Sie in der Angelegenheit tätig werden sollen.
1. Mitgliedschaft im DJK-Bundesverband und im DJK-Diözesanverband Trier
Keine Änderung notwendig!
2. Keine Mitgliedschaft im DJK-Bundesverband aber: Mitglied im DJK Diözesanverband Trier
Keine Änderung notwendig!
3. Mitgliedschaft im DJK-Bundesverband aber: kein Mitglied im DJK-Diözesanverband Trier
oder
4. weder Mitglied im DJK-Bundesverband noch im DJK-Diözesanverband Trier
Änderung notwendig!
Wenn 3 oder 4 bei Ihrem Verein zutrifft, dann sollten Sie bitte Ihre Satzung ändern! Siehe kursiv gedrucktes unten.
Entsprechend § 1 Absatz 2 („Name und Wesen“) der Mustersatzung für DJK-Vereine sollte in der Satzung der nachfolgend Passus eingetragen sein:
„Der Verein ist Mitglied des DJK-Sportverbandes e.V. und des DJK-Sportverbandes Diözesanverband Trier e.V. Er untersteht dessen Satzungen und Ordnungen. Die Vereinssatzung unterliegt der Genehmigung des DJK-Sportverbandes Diözesanverband Trier. Der Verein führt die DJK-Zeichen.“
Der Vorstand des DJK-Sportverbandes Diözesanverband Trier bittet die entsprechenden Schritte umgehend in die Wege zu leiten, um die Mitgliedschaft im Diözesanverband Trier in der Satzung zu verankern und dies in absehbarer Zeit zu gewährleisten.
Mustersatzung für DJK-Vereine
Hinweise:
Kein zusätzlicher Beitrag
Diese Änderung der Mitgliedschaft ist nicht mit einem zusätzlichen Beitrag verbunden. Der DJK-Diözesanverband Trier erhebt keinen Diözesanbeitrag, sondern stellt nur den Beitrag für den DJK-Bundesverband in Rechnung und wickelt den Einzug ab. Ein eigener Diözesanbeitrag könnte nur vom Diözesantag, also von den DJK-Vereinen im Bistum Trier selbst, beschlossen werden.
Genehmigung der Vereinssatzung durch den DJK-Diözesanverband
Aufgrund von Nachfragen weisen wir darauf hin, dass mit der Genehmigung der Vereinssatzung die Überprüfung der DJK-spezifischen Inhalte gemeint ist. Genauso wie z. B. das Finanzamt die Gemeinnützigkeit prüft, werden durch den DJK-Diözesanverband die Punkte unter die Lupe genommen, die für eine Mitgliedschaft im DJK-Sportverband erforderlich sind. Dies stellt keine Änderung gegenüber den bisherigen Satzungen und Ordnungen des DJK-Sportverbandes dar, sondern wird schon immer so praktiziert.
Keine Gebühren bei Eintragung
Bei Vorlage der Gemeinnützigkeitserklärung beim zuständigen Registergericht entstehen keine Kosten für die Eintragung evtl. Satzungsänderungen.