Coronavirus und die Auswirkungen auf den Sport
FAQs mit den wichtigsten Fragen und Antworten
Natürlich gibt es in dieser für uns alle außergewöhnlichen Situation eine Fülle von Fragen und Unsicherheiten. Die Absage von Wettkämpfen, Reisen und sonstigen Veranstaltungen von Sportvereinen, -verbänden und -bünden ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde mit großen Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden. Gibt es staatliche Hilfen für Sportvereine, um z.B. Personal, Miete, etc. bezahlen zu können? Kann der Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verschieben oder eine bereits einberufene Mitgliederversammlung absagen oder ist der Vorstand unter Umständen hierzu sogar verpflichtet?
Obwohl naturgemäß für die vorliegende Dramatik keine gefestigte Rechtsprechung existiert, haben wir, die drei Sportbünde Pfalz, Rheinland, Rheinhessen und der Landessportbund Rheinland-Pfalz, mit Unterstützung des Kaiserslauterer Rechtsanwaltes Dr. Falko Zink häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten für Sie zusammengefasst. Wir hoffen Ihnen mit den nachfolgenden Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen weiterhelfen zu können: Hier der entsprechende Link: https://www.lsb-rlp.de/news/2020/coronavirus-lsb-gibt-antworten-fuer-vereine
Finanzielle Hilfen
Wenn es um Anfragen im Zusammenhang mit Schäden/fehlenden Einnahmen/finanziellen Einbußen, etc. geht, kommen der LSB und auch die drei regionalen Sportbünde sehr schnell an Grenzen bzw. können hier aktuell noch keine verbindlichen Aussagen treffen. Das einzige, was wir derzeit hierzu sagen können ist:
Die Bundesregierung plant derzeit ein Hilfsprogramm für die deutsche Wirtschaft, welches steuerliche Liquiditätshilfen und einen Schutzschirm in Form eines Kreditprogramms für Unternehmen vorsieht (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386). Inwiefern die Programme durch die Sportvereine und Fachverbände in Rheinland-Pfalz genutzt werden können, bedarf noch der Klärung, da das Programm noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist. Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar sind, sind die entsprechenden staatlichen Hilfen noch nicht bekannt.
Vor dem Hintergrund der Einzigartigkeit der Umstände und der Tatsache, dass die weitere Entwicklung und die Folgen der Corona-Pandemie nicht absehbar sind, kann der Landessportbund Rheinland-Pfalz zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten derzeit noch keine Angaben machen. Es wird um Verständnis gebeten.
Selbstverständlich haben wir schon Kontakt zu unserem rheinland-pfälzischen Innenministerium aufgenommen und angeregt, das Thema auch in der Sportministerkonferenz zu platzieren. Der LSB wird sich dafür einsetzen, dass der angekündigte Hilfsfonds auch auf den organisierten Sport anzuwenden ist. Diesbezüglich werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Erlass der Landesregierung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz:
Gerne weisen wir an dieser Stelle auch nochmals auf den Erlass der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 17. März hin. Demnach sind gem I.1.e der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen untersagt.
Ferner sind gem. I.1.5 des Erlasses zu verbieten: Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
Details finden Sie hier: https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Presse/Presse_Dokumente/200317_Erlass_weitere_Kontaktreduzierende_Massnahmen.pdf